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   OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04 - 53   

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OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04 - 53 (https://dejure.org/2005,7033)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.01.2005 - 4 W 300/04 - 53 (https://dejure.org/2005,7033)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 4 W 300/04 - 53 (https://dejure.org/2005,7033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage: Fortbestehendes Feststellungsinteresse für das Nichtbestehen eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Vergewaltigung trotz Berufungsrücknahme der Verletzten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung; Entgegenstehende Rechtskraft; Geltendmachung von Schmerzensgeld

  • Judicialis

    GewSchG § 1 Abs. 1; ; ZPO... § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 2 a. F.; ; StGB § 177; ; StGB § 185; ; EGZPO § 15a; ; EGZPO § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AGJusG § 37a Abs. 1; ; StPO § 380

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Feststellungsinteresse bezüglich des Nichtbestehens eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund früherer Vergewaltigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04
    a) Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung gemäß § 256 ZPO ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1986, 2507; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 256 ZPO, Rdnr. 7 u. 14a).
  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04
    Bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es als möglich anzusehen, dass der Kläger mit seinem Begehren durchdringen wird (vgl. BGH, NJW 1994, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 f; OLG Köln, MDR 1997, 105 f; Zöller-Philippi, aaO., § 114 ZPO, Rdnr. 19; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 410 - 412).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 16 WF 153/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04
    Bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es als möglich anzusehen, dass der Kläger mit seinem Begehren durchdringen wird (vgl. BGH, NJW 1994, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 f; OLG Köln, MDR 1997, 105 f; Zöller-Philippi, aaO., § 114 ZPO, Rdnr. 19; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 410 - 412).
  • AG Frankenthal, 28.10.2016 - 3a C 193/16

    Prozesskostenhilfe: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Anspruch auf

    15 Ob bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren das erforderliche Schlichtungsverfahren gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 LSchlG Rheinland-Pfalz erforderlich ist (bejahend LG Itzehoe, Beschluss vom 20.12.2002 - 1 T 238/02, LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 T 69/10, OLG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 300/04, LG Kiel, Beschluss vom 03.01.2014 - 10 T 29/13), kann offenbleiben, denn der verfassungsrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin wird nicht dadurch verletzt, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige vom 20.05.2016 und während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, in welchem auch die Wahrheit oder Unwahrheit bestimmter Tatsachenbehauptungen Gegenstand ist, eine Unterlassung dieser Tatsachenbehauptungen sowie auf ihnen aufbauender ehrkränkender Werturteile grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines gesonderten Prozesses gemacht werden kann (Palandt-Sprau BGB 75. Auflage 2016 Rn. 37 § 823 BGB).
  • AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09

    Mietstreitigkeit

    Das OLG Saarbrücken (OLGR Saarbrücken 2005, 553, nachlesbar bei Juris) hat entschieden, dass die Aufgabe des Berühmens das Feststellunginteresse für eine negative Feststellungsklage nur entfallen lässt, wenn der Kläger endgültig gesichert ist, er also nicht mehr besorgen muss, dass der Anspruch erneut gegen ihn geltend gemacht wird.
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